Steigerung der Geldleistungen der Pflegeversicherung ab Januar 2024

Mehr Geld für Pflegebedürftige

Ab dem 1. Januar 2024 treten wichtige Änderungen in der Pflegeversicherung in Deutschland in Kraft, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von großer Bedeutung sind. 


Hier sind die wichtigsten Punkte:


1. Erhöhung des Pflegegeldes: 

Ab Januar 2024 wird das Pflegegeld für die verschiedenen Pflegegrade erhöht. Dies bedeutet, dass Personen, die Pflegegeld beziehen, ab diesem Datum automatisch höhere Beträge erhalten. Die neuen Beträge sind wie folgt gestaffelt:
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld.
- Pflegegrad 2: Erhöhung auf 332 Euro (vorher 316 Euro).
- Pflegegrad 3: Erhöhung auf 573 Euro (vorher 545 Euro).
- Pflegegrad 4: Erhöhung auf 765 Euro (vorher 728 Euro).
- Pflegegrad 5: Erhöhung auf 947 Euro (vorher 901 Euro).



2. Planung weiterer Erhöhungen: 

Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes geplant. Ab 2028 soll das Pflegegeld, ebenso wie andere Geld- und Sachleistungen der Pflegekassen, alle drei Jahre an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst werden.



3. Steigerung der Pflegesachleistungen:

 Parallel zum Pflegegeld werden auch die Beträge für Pflegesachleistungen erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Beträge:
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegesachleistungen.
- Pflegegrad 2: Erhöhung auf 761 Euro (vorher 724 Euro).
- Pflegegrad 3: Erhöhung auf 1.432 Euro (vorher 1.363 Euro).
- Pflegegrad 4: Erhöhung auf 1.778 Euro (vorher 1.693 Euro).
- Pflegegrad 5: Erhöhung auf 2.200 Euro (vorher 2.095 Euro).



4. Anpassungen in den Folgejahren: 

Auch für die Pflegesachleistungen ist im darauffolgenden Jahr eine Erhöhung geplant. Ab 2028 sollen diese Beträge, ähnlich wie das Pflegegeld, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.

Diese Änderungen spiegeln eine wichtige Anpassung an die steigenden Kosten im Pflegebereich wider und bieten Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen eine verbesserte finanzielle Unterstützung.

Steigerungen in der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2024
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