Pflegebedürftigkeit

Wer ist eigentlich Pflegebedürftig?


Tatsächlich gibt es für den Begriff Pflegebedürftigkeit klare Regeln. Ganz genau per Gesetz ist es im §15 SGB XI. Wer Gesetzestexte liebt, schaut es sich einmal an.
Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministerium  wird es wie folgt beschrieben:

Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

Vereinfacht erklärt.


Wenn jemand gesundheitlich in einem bestimmten Maße beeinträchtig ist (unabhängig vom Alter), gibt es die Möglichkeit , dass der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) eine Begutachtung durchführt. Der MDK kommt natürlich nur auf Aufforderung vorbei, es darf dazu ein Antrag gestellt werden. Der MDK kommt dann vorbei und begutachtet und stellt dann die Pflegebedürftigkeit fest.
Es werden Fragen gestellt und genau an dieser Stelle gilt es, ein wenig mehr Achtsam zu sein als gewohnt. Aus langer Erfahrung wissen wir, dass das Zugeben der eigenen Pflegebedürftigkeit für viele Menschen eine sehr, sehr große Hürde ist. Sehr gerne wird dann die eigene Pflegebedürftigkeit herabgestuft: “Ach, das meiste kann ich noch gut alleine erledigen, ab und an eine kleine Handreichung, das genügt schon.” Und schon ist die gewünschte Einstufung in weite Ferne gerückt.Da gibt es keinen Spielraum für die Mitarbeiter des MDK.

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist abhängig von einer erreichten Gesamtpunktzahl, die sich aus vielen Einzelkriterien ableitet. Für den Pflegegrad 3 sind nun einmal mindestens 47,5 Punkte notwendig. Da kann die oben beschriebene Aussage des Pflegebedürftigen sehr schnell den Pflegegrad 3 kosten.
Anders ausgedrückt: Wenn Sie den Pflegegrad 3 anstreben und im Pflegegrad 2 eingestuft werden, dann ist der Unterschied bei Pflegesachleistung genau 639 €. Beim Pflegegeld ist es etwas weniger, ein Minus von 229 €. Jeden einzelnen Monat, bis eine Höherstufung möglich ist.

Weniger als erhofft

Der Bescheid  ist da. Für den nächst höheren Pflegegrad fehlen gerade mal 2 Punkte! 

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Ist der MDK bereits vor Ort gewesen und die Begutachtung ist gewesen, ist es zu spät, um irgendwas zu ändern. Das Pflegegutachten ist gültig und die nächste Begutachtung frühestens nach 6 Monaten möglich. Es sei denn, es treten erhebliche Veränderungen des gesundheitlichen Zustands ein. Ansonsten ist das Gutachten so, wie es die Antworten ergeben haben.

 
Besser ist es, schon im Vorfeld über diese Pflegebegutachtung zu reden. Für uns als Pflegedienst ist es eine fast alltägliche Sache, für den Hilfebedürftigen ein unbekanntes Abenteuer. Da ist es doch wirklich vorteilhaft, einen erfahrenen Führer an der Hand zu haben. Jemanden, der die Hürden kennt und sehr elegant und kompetent über die Hürde hinweg hilft. Tatsächlich kann ein unbekanntes Abenteuer dann zu einer wundervollen Wanderung werden.


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