Corona-Prämie und Pflege-Bonus

Corona-Prämie und der Pflege-Bonus - beantragt und ausgezahlt

Vielfach berichten Medien von Arbeitgebern in der Pflege, die ihren Mitarbeitern die Corona-Prämie aus dem Jahr 2020 vorenthalten, sprich nicht ausgezahlt haben. Wir finden dieses Verhalten sehr unschön und berichten hier von unserem Vorgehen.

Gerade im Jahr 2020 waren die Arbeitsentgelte in der ambulanten Pflege noch um einiges geringer als heute, Stand Oktober 2022 und die zusätzlichen Belastungen durch Auflagen und Arbeitsanfall erheblich. Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut. Grund genug, sie wertschätzend zu behandeln, die entsprechenden Anträge zu stellen und die genehmigten und dann ausgezahlten  Beträge weiterzureichen. Für uns selbstverständlich.

Wir wissen nicht, wie andere Unternehmen in unserem Umfeld das handhaben. Wir haben auf jeden Fall Bedarf an ausgebildetem Pflegepersonal. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen unverbindlichen Gesprächstermin. 


Corona-Prämie 2020


Im Jahre 2020 hat die Bundesregierung die sogenannte Corona-Prämie für Beschäftigte im Gesundheitswesen in Höhe von 1.000 Euro (steuerfrei) beschlossen. Diese konnte von den Bundesländern aufgestockt werden, hier bei uns in Niedersachsen um 500 Euro auf insgesamt 1.500 Euro (steuerfrei).

 
Diese Corona-Prämie war zu beantragen. Natürlich gab es die Corona-Prämie nicht pauschal für alle, es waren Bedingungen zu erfüllen. Diese Berechnungen haben in unserem Unternehmen ungefähr 1,5 Arbeitstage beansprucht. Durch die dankenswerte Aufstockung der Corona-Prämie durch das Land Niedersachsen waren dementsprechend auch 2 Anträge zu erstellen und abzugeben. Hier war ganz klar der Arbeitgeber in der Pflicht, diese Anträge zu stellen und die volle Corona-Prämie an die berechtigten Mitarbeiter auszuzahlen.

Coronaprämie 2020


Nachdem der Antrag abgegeben worden war, erfolgte die Bearbeitung und die Auszahlung innerhalb von 4 Wochen. Bei uns ist die Corona-Prämie Bund mit der Gehaltsabrechnung Juli 2020 an alle zu diesem Zeitpunkt Berechtigten ausgezahlt worden. Im August haben unsere Mitarbeiter die zusätzliche Corona-Prämie des Landes Niedersachsen mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt bekommen.

Energiepreispauschale 2022

Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.
Energiepreispauschale

So steht es auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums beschrieben. Diese 300 Euro (steuerpflichtig) haben wir mit der Gehaltsabrechnung September an unsere Mitarbeiter ausgezahlt. Hier hat unser Steuerbüro die meiste Arbeit für uns erledigt. Die Kostennote dazu wird uns demnächst erreichen. Tatsächlich hat auch das Finanzamt mitgespielt und die erforderliche Summe rechtzeitig ausgezahlt. 

Der Pflege-Bonus 2022

Die Bundesregierung hat beschlossen:

Bis zu 550 Euro in der Altenpflege

Mit weiteren 500 Millionen Euro wird der Bonus für Altenpflegekräfte finanziert, die zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in einem Heim gearbeitet haben. Ausgezahlt wird der Bonus von dem Arbeitgeber, bei dem man am 30. Juni 2022 beschäftigt ist. Der gestaffelte Pflegebonus soll bis spätestens 31. Dezember 2022 in folgender Höhe ausgezahlt werden: 
  • vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 Euro
  • Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege / Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche) bis zu 370 Euro
  • Azubis bis zu 330 Euro
  • Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) etwa 60 Euro
  • sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro
Antrag Pflegebonus 22

Auch dieser Bonus wird erst nach Antragstellung durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Sie vermuten richtig: auch hier sind gut 8 Stunden Arbeitszeit seitens des Arbeitgebers erforderlich gewesen. Wir machen das natürlich sehr gerne für unsere Arbeitnehmer. Die Auszahlung erfolgt bei uns mit der Gehaltsabrechnung für den Oktober 2022. 

Mit Antragsabgabe kommt auch das Geld

Ganz klar an dieser Stelle: Sobald ein Antrag gestellt worden ist, wird nach Prüfung ein Bescheid erstellt und die beantragte Summe ausgezahlt. Und die volle Summe ist an die Arbeitnehmer auszuzahlen. Da gibt es keine Ausreden.


Noch keinen Bonus erhalten?

Wenn Sie in der ambulanten Pflege arbeiten und noch keine Boni erhalten haben, fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach. Er ist der erste Ansprechpartner und für die Beantragung und Auszahlung der Verantwortliche. Keine Ausflüchte an dieser Stelle.

Telefonieren? Sehr gerne.
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