Ist das E-Rezept auch für Pflegebedürftige geeignet?

Seit Juli 23 ist das E-Rezept offiziell einlösbar

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt Fahrt auf. Seit Juli 23 können E-Rezepte in Apotheken eingelöst werden. Geplant ist seitens der Bundesregierung, dass ab dem 1. Januar 24 eine Ausstellungspflicht der Ärzte gesetzlich vorgeschrieben wird. Bis das Gesetz rechtskräftig ist, ist die Ausstellung des E-Rezept freiwillig.

Welche Apotheken lösen die E-Rezepte ein?

Die meisten Apotheken sind bereits auf das E-Rezept eingestellt. Von der Gematik gibt es eine Apothekensuche . Für Bad Bevensen haben wir diese Suche Ende Juli durchgeführt und alle Apotheken bieten hier in Bad Bevensen diesen Service bereits an.

Welche Ärzte bereits das E-Rezept ausstellen, ist uns unbekannt. Fragen Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch danach. 

Was benötigen die Patienten für das E-Rezept?

Nur die Krankenkassenkarte. Mit dieser kann das Rezept in der Apotheke eingelöst werden. Einfach die Karte einlesen lassen, dann bekommt die Apotheke den Zugriff auf das Rezept und kann das Medikament ausgeben. 

Die elektronische Gesundheitskarte

Neben dem rein digitalen Vorgang gibt es immer noch das E-Rezept als Ausdruck.

Das ausgedruckte E-Rezept

Der genaue Ablauf ist auf den Seiten E-Rezept - So funktioniert - es sehr gut aufgezeichnet. Schauen Sie es sich einmal an, es ist wirklich sehr gut verständlich erklärt. 

Welche Vorteile hat das E-Rezept für Pflegebedürftige?

Es ist vielleicht noch ein wenig Zukunftsmusik, doch inzwischen werden erste Videosprechstunden angeboten. Damit entfällt der manchmal mühsame Weg von Pflegebedürftigen in die Arztpraxis oder der auf der anderen Seite zeitaufwändige Hausbesuch. Auf diesem Wege bringt das E-Rezept einen deutlichen Vorteil für den Pflegebedürftigen.

Diese werden oft von ihren Angehörigen unterstützt. Wenn dann der Angehörige zudem noch die E-Rezept-App nutzt, wird es noch komfortabler. 

Mit der E-Rezept-App können die Medikamente in der Lieblings- Apotheke bestellt und von dort direkt an den Patienten ausgeliefert werden. 

Oft sind auch Folgerezepte erforderlich. Für dieses genügt dann ein Anruf beim Arzt, der dann ein E-Rezept ausstellt. Dieses kann dann wieder ganz bequem mittels der E-Rezept-App bestellt und nach Hause geliefert werden. So einfach kann das gehen. 

Ein Anfang ist gemacht

Das E-Rezept ist nur ein erster Schritt auf dem Weg der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Von der Öffentlichkeit unbemerkt laufen inzwischen viele “Feldversuche” ab, die erforderlich sind, um am Ende datenschutzsichere und einfache Abläufe in der Digitalisierung zu bekommen. 

Für uns als Pflegedienst ist da an erster Stelle das Verordnungswesen zu nennen. Da ist es bei einigen Krankenkassen immer noch erforderlich, die Verordnung per Post einzureichen. Die Genehmigung erfolgt dann entsprechend ebenfalls auf dem Postweg. Da gehen dann schon gerne einmal einige Tage ins Land, bis die Genehmigung einer Verordnung bei uns ist und wir mit der Arbeit beginnen können. Andere Krankenkassen nutzen bereits das Fax als Übertragungsweg. Die wirklich sehr schnelle E-Mail ist leider noch außen vor. 


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