Häusliche Krankenpflege

Das alles gehört zur häuslichen Krankenpflege

Auszug aus Wikipedia zur häuslichen Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege (HKP) ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Sachleistung von den Krankenkassen erbracht und ist gesetzlich in § 37 SGB V normiert.

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege, einer Leistung der Pflegeversicherung.


Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur auf Verordnung

Der Kostenträger für die häusliche Krankenpflege sind die Krankenkassen. Es ist streng abgegrenzt von der ambulanten Pflege, wo der Kostenträger die Pflegekassen sind.

 
Was genau beinhaltet die häusliche Krankenpflege?

Einfach zu merken: ohne Verordnung keine ambulante Krankenpflege. Diese Verordnung ist zwingend erforderlich und es werden höchste Anforderungen an die Ausstellung dieser Verordnung gelegt.
Für das Erlangen einer genehmigungsfähigen Verordnung gibt es 2 Wege, einen leichten und einen dornigen

Lassen Sie uns mit dem dornigen Weg beginnen. 

Sie waren z.B. mit einer Wunde zur Behandlung beim Arzt. Der hat sehr wenige Kapazitäten um diese Wunde täglich versorgen zu können. Er schreibt eine Verordnung aus, überreicht sie Ihnen und empfiehlt einen Pflegedienst. Mit dieser Verordnung kommen Sie beispielsweise zu uns.

Unsere Mitarbeiter schauen kurz auf die Verordnung und sehen sofort: dafür bekommen wir keine Genehmigung. Sie bekommen von uns die notwendigen Hinweise und Erklärungen und machen sich wieder auf den Weg zu Ihrem Arzt. Mit etwas Glück ist die Praxis noch auf und auch der Arzt noch greifbar. Mit Ihren Erklärungen und Hinweisen wird die Verordnung geändert.

Sie kommen freudig bei uns an und sind der Meinung, jetzt ist alles Okay. Ein Blick von unseren Mitarbeitern auf die Verordnung lässt Ihre gute Laune drastisch sinken. Schon ganz gut, doch da fehlt noch ein Kreuz oder die Diagnose passt nicht zu der verordneten Leistung. Kurz gesagt, es war ein netter Versuch.

Sie ahnen, was nun kommt? Richtig. Sie machen sich wieder auf den Weg zu Ihrem Arzt. Leider ist die Sprechstunde schon beendet. Erst am nächsten Tag haben Sie die nächste Gelegenheit für eine Änderung der Verordnung.

Ein Einzelfall glauben Sie? Unsere Mitarbeiter können Bücher darüber schreiben. Sie können es glauben oder auch nicht, dass ist für uns Alltagsgeschäft.


Nun der leichte Weg

Sie kommen mit der Verordnung zu uns. Unsere Mitarbeiter schauen kurz auf die Verordnung und sehen sofort: dafür bekommen wir keine Genehmigung. Sie schlagen Ihnen vor, dass wir uns für eine monatliche Pauschale um das Erlangen einer genehmigungsfähigen Verordnung, um das Rezept für das Verbandsmaterial und den Weg in die Apotheke zu kümmern. Sie willigen ein, unterschreiben den Auftrag und die Datenschutzverordnung und gehen zufrieden nach Hause. Klingt schon viel besser.

Falls Sie glauben, für uns als Pflegedienst gibt es Abkürzungen bei den Ärzten, glauben Sie falsch. Wir hängen genau so lange in der telefonischen Warteschleife wie Sie. Auch wir stehen am Schalter an und warten. Unser Vorteil: wir wissen genau, wie die Verordnung auszusehen hat. Und wenn Sie mit einer verbesserungswürdigen Verordnung zu uns kommen, können wir das oft per E-Mail oder Fax erledigen. Doch auch wir brauchen manchmal mehrere Anläufe, bis alles Okay ist.

Ist die Verordnung dann genehmigungsfähig bei uns, senden wir sie zur jeweiligen Krankenkasse und warten auf die Genehmigung. Bleibt diese aus, so kümmern wir uns um die Genehmigung - wenn Sie die monatliche Pauschale gewählt haben.

Im anderen Falle sind sie am Zug und telefonieren mit Ihrer Krankenkasse. Bis die Genehmigung vorhanden ist. 

Verträge gehören dazu

Auch für die häusliche Krankenpflege ist ein Vertrag nötig. Sobald Sie mit einer Verordnung zu uns kommen, schließen wir einen Vertrag mit Ihnen ab.

Der ist genauso umfangreich wie der Vertrag für die ambulante Pflege, inklusive dem Datenschutz.
Nachdem dieser Vertrag unterzeichnet ist, kann die Versorgung beginnen.

Das können wir in der häuslichen Krankenpflege leisten

  • Absaugen der oberen Luftwege; Bronchialtoilette
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
  • Blasenspülung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Überprüfen und Versorgen von Drainagen
  • Unterstützung der Stuhlausscheidung mittels Einlauf (Klistier, Klysma), digitaler Enddarmausräumung
  • subkutane Infusionen
  • Inhalationen
  • subkutane und intramuskuläre Injektionen
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters
  • Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
  • Symptomkontrolle bei Palliativpatienten
  • Legen und Wechseln einer Magensonde
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten; Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose
  • Versorgung einer Perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)
  • Stomabehandlung
  • Wechseln und Pflege von Trachealkanülen
  • Pflege eines zentralen Venenkatheters (ZVK)
    Anlegen und Wechseln von Wundverbänden oder stützenden und stabilisierenden Verbänden; Anlegen oder Abnehmen eines Kompressionsverbandes; An- oder Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen bzw. -strumpfhosen

Diese Leistungen sind nur mit examiniertem Personal möglich


Telefonieren? Sehr gerne.
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