Ein Pflegetagebuch hilft Ihnen, wenn der MDK kommt
Bevor ein Bedürftiger in eine Pflegestufe eingestuft wird, kommt der MDK zu einer Begutachtung vorbei. Bei diese Begutachtung müssen dann sehr viele Fragen beantwortet werden. Wie lange wird Hilfe benötigt, wobei wird Hilfe benötigt, usw.
Voraussetzung für die Einstufung in Pflegestufe I
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

Auch was „so nebenbei“ erledigt wird zählt
Viele Hilfereichungen werden „so nebenbei“ erledigt. Es fällt im täglichen Alltag garnicht auf, dass zum Beispiel zu jeder Mahlzeit das Fleisch in mundgerechte Happen zerteilt wird. Aber viele kleine Handreichungen über den Tag verteilt, bringen in der Summe schnell 10 Minuten Pflegezeit zusammen.
Dokumentieren Sie alle Handreichungen
Daher ist es wichtig, dass alle Handreichungen notiert werden. Sie haben dann bei dem Gespräch mit dem MDK eine wertvolle Dokumentation vorliegen. Vor allem vergessen Sie in der Aufregung die vielen kleinen Hilfen nicht, die Sie Ihrem Angehörigen täglich zukommen lassen.
Pflegestufe I erst ab 90 Minuten Hilfebedarf täglich
Damit die Einstufung in die Pflegestufe reibungslos vonstatten geht, sind die Zeiten für den Hilfebedarf nachzuweisen. Und das geht am besten mit dem Führen eines Pflegetagebuchs. Die DAK hat auf ihren Seiten ein Pflegetagebuch zum kostenlosen download im Angebot. Hier der Link zu dem Pflegetagebuch der DAK.