Häusliche Krankenpflege Kerstin Effe

Wir sind für Sie da

Nicht jedem von uns ist es vergönnt, bis ins hohe Alter gesund und mobil zu bleiben. Viele Ältere sind auf Hilfe anderer Menschen angewiesen. Manche, weil sie nicht mobil genug sind, andere weil sie durch Krankheit geschwächt sind.
Wir von der Häuslichen Krankenpflege Kerstin Effe haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Hilfebedürftigen unter uns die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen.
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Damit Sie rund um zufrieden sind, sind wir stets für Sie da. Sie sagen uns, welche Bedürfnisse Sie haben und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen den für Sie abgestimmten Pflegeplan. Viele Formalitäten und Gänge erledigen wir für Sie und befreien Sie von manch lästigen Aufgaben. Für Ihre Probleme finden wir die Lösung!

Pflegeberatung

Pflegestufen

Wer als Pflegebedürftiger in eine der 3 Pflegestufen eingestuft ist und als Leistung Pflegegeld gewählt hat, muss nach dem Willen des Gesetzgebers in bestimmten Abständen ein Beratungsgespräch durchführen lassen. In den Pflegestufen I und II halbjährlich, in der Pflegestufe III alle 3 Monate. Sinn dieser Maßnahme ist es, dem Pflegebedürftigen eine regelmäßige Hilfestellung und fachliche Unterstützung zu geben. Oft ist es auch die einzige Möglichkeit für den Pflegenden über die oft auftretenden Probleme zu sprechen und sich einfach Rat bei einem Fachmann zu holen.

 

Der Pflegebedürftige selber darf bestimmen wen er mit der Durchführung des Beratungsgespräch beauftragt. Oft kommt dann der Pflegedienst des Vertrauens vorbei und gibt wertvolle Hilfestellung bei der täglichen Pflege. Genau so ist aber möglich, eine Beratungsstelle zu wählen.

 

Bei diesem Beratungsgespräch wird dann auch ein Protokoll erstellt, in dem notiert wird, wie sich das Befinden seit dem letzten Besuch verändert hat. Auch der Bedarf nach zusätzlichen Pflegehilfsmitteln wird dort festgehalten. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen wird dieser Bericht der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Dieses ist sinnvoll, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat und eine Hochstufung der Pflegestufe angedacht ist.

 

Wichtig!

Wird das Beratungsgespräch auch nach Erinnerung durch die Pflegekasse nicht durchgeführt, so sind Kürzungen des Pflegegeldes die Folge!

 

Kerstin Effe macht den Folgetermin bereits beim Beratungsgespräch fest. So ist der Termin im Arbeitsablauf der Pflegedienstes bereits eingeplant und auch der Pflegebedürftige kann sicher sein, dass alle Termine eingehalten werden.

 

Was wird bei so einem Beratungsgespräch eigentlich so alles besprochen?

Als erstes wird natürlich der Pflegebedürftige nach seinem Befinden befragt: hat sich die Situation verbessert, ist sie gleich geblieben? Was hat sich seit dem letzten Besuch verändert. Es wird nach Hautveränderungen etc. gefragt. Hautveränderungen können erste Anzeichen eines Dekubitus ( Druckgeschwür) sein. Hier kann der Fachmann sofort Anregungen geben, wie durch richtiges Lagern ein Dekubitus verhindert werden kann.

 

Wichtig ist auch das Gespräch mit dem Pflegenden. Das sind in der Regel die Kinder des Pflegebedürftigen. Hier kann man dann viele Tipps geben, die die tägliche Arbeit erleichtern. Und manch einer ist einfach einmal froh, seinen Frust von der Seele reden zu können.

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Aktuelles zum Thema Pflegeberatung

Ein Pflegetagebuch hilft Ihnen, wenn der MDK kommt Bevor ein Bedürftiger in eine Pflegestufe eingestuft wird, kommt der MDK zu einer Begutachtung vorbei. Bei diese Begutachtung müssen dann sehr viele Fragen beantwortet werden. Wie lange wird Hilfe benötigt, wobei wird Hilfe benötigt, usw.   Voraussetzung für die Einstufung in Pflegestufe I Pflegebedürftige der Pflegestufe I… weiterlesen →