Unterschiede
Ambulante Pflege, Krankenpflege – wo ist denn da der Unterschied!? Das fragt sich fast jeder, der zum ersten Mal mit diesen Begriffen in Berührung kommt. Und selbst wer täglich damit zu tun hat, muss oft nachschlagen. Gesetzlich geregelt ist alles im Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung (weitere Informationen) und im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung (weitere Informationen).
Ein ziemlich umfassendes Werk, doch für den Alltag nicht zu gebrauchen. Bei einigen Tätigkeiten kommt es zusätzlich noch zum Streit zwischen Pflegekasse (die sind für die ambulante Pflege zuständig) und Krankenkasse (diese sind für alles zuständig, was der Arzt verordnet).
Ziemlich unübersichtlich, finden Sie nicht auch?
Darum unser Rat:
Wenn Sie oder ein Angehöriger Hilfe benötigen, lassen Sie sich beraten. Und am besten von jemanden, der täglich mit diesen Problemen umgeht und sich auskennt. Fragen Sie also bei verschiedenen Pflegediensten nach und bitten Sie um ein kostenloses Beratungsgespräch.
Entscheiden Sie sich nach dem Beratungsgespräch dazu, einen Pflegedienst zu beauftragen, achten Sie bitte darauf, das Sie einen Kostenvoranschlag erhalten. In dem Kostenvoranschlag sind sämtliche Leistungen aufgeführt. Sie wissen also genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Ein Vertrag über die abgeschlossenen Leistungen gehört ebenfalls dazu.

